Der Hund
im Auto gehört gesichert.
Zwar
gibt es in Deutschland keine Gurtpflicht für Hunde, jedoch kann es ein Bußgeld
und sogar Punkte in Flensburg kosten, wenn Ihr Hund ungesichert im Auto
mitfährt.
Denn
laut Gesetz gelten Hunde als Ladung.
Bei
einem Auffahrunfall oder einer Vollbremsung fliegt der Hund mit einem Vielfachen
seines Gewichtes durch das Auto.
Für
Fahrer und/oder Beifahrer kann ein solches Geschoss unter Umständen sogar tödlich
sein. Sicherheitsexperten raten daher zu einem fest eingebauten Stahlkäfig, der
selbst bei einem Überschlag des Wagens die Form behält. Ein Notausstieg ins
Wageninnere sollte gegeben sein, falls sich die Heckklappe bzw. der Kofferraum
nach einem Unfall nicht mehr öffnen lässt.
Transportboxen
– so genannte „Kennels“ – sind ebenfalls eine gute Möglichkeit zur Sicherung
des Hundes. Sie werden hinter der Rücksitzbank oder – bei kleineren Hunden – im
Fußraum fixiert.
Ebenso
helfen stabile Trenngitter oder – bei Hunden mittlerer Größe – fest
installierte Netze. Sie können Ihrem Hund aber auch einen Sicherheitsgurt
anlegen. Der funktioniert wie ein Geschirr und wird mit dem Gurtsystem im Auto
verbunden. Bitte hier kein „normales“ Gurtgeschirr verwenden, sondern ein
speziell gepolstertes Sicherheitsgeschirr. Dies ist nicht die sicherste Lösung
für Mensch und Hund, aber immer noch besser als ein ungesicherter Hund im Auto.
Sie sollten sich auch bei Ihrer Versicherung über Vorgaben für einen
gesicherten Transport des Hundes im Auto informieren.
Ich
möchte zu diesem Thema noch die folgende Seite des ADAC empfehlen:
Dort
werden die einzelnen Sicherheitssysteme in einem Crash-Test getestet und Sie
können in Wort, Bild und Video die Ergebnisse sehen.
Jens Eikelmann
Hundeschule Fränkische Schweiz